Liebe Vereinsmitglieder, liebe Sportsfreunde,
Am Samstag dem 19.03.2022 ist auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
- Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
- Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
- Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
Zuschauer: grundsätzlich 3G
- Bis 1000 Personen: (drinnen)
– 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
– Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
- Bis 1000 Personen: (draußen)
– 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
– keine Maskenpflicht
- Über 1000 Personen: (drinnen)
– 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
– Maskenpflicht! Ohne Ausnahmen
- Über 1000 Personen: (draußen)
– 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
– Keine Maskenplflicht!
Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und die Zuschauenden fordern wir weiterhin die bisher nicht-geimpften Menschen auf, sich impfen zu lassen. Auch die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.
Gut Sport!
Der Vorstand des Turnverein Wahlscheid 1921 e.V.